Hauskrankenpflege
Grundpflege:
Gegenstand der Grundpflege sind vorrangig
pflegerische Maßnahmen. Dazu gehören:
• Körperpflege
• Betten und Lagern
• Vorbeugende Maßnahmen
• Mobilisation
• Kontrolle von Blutdruck, Puls und Temperatur
Behandlungspflege:
Zur Behandlungspflege zählen
ausschließlich solche Maßnahmen,
die nicht selbst vom Arzt ausgeführt
werden. Er delegiert diese Tätigkeiten
auf eine Schwester oder Pflegerin:
• Injektionen
• Verbände, Wundversorgung
• Katheterisierung
• Inhalationen
• Einläufe, Spülungen
• Trachialkanülenwechsel und Pflege
• Stomaversorgung
• Pflege von Ernährungssonden (PEG)
• u.v.m.
Hauswirtschaftliche Versorgung:
Hauswirtschaftliche Versorgungen gehören zur häuslichen Krankenpflege,
soweit sie auf Versorgung der Versicherten gerichtet sind, z. B.:
• Zubereitung von Mahlzeiten
• Reinigen des vom Kranken genutzten Wohnungsteils
• Reinigen der kleinen Wäsche und Kleidung des Patienten
• Einkäufe in Wohnungsnähe, dringende Botengänge
• Bei Notwendigkeit Beheizen der Wohnung